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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mario Hillen, freiberuflich tätig unter der Bezeichnung „Webcrow“, Neudecker Weg 112, 12355 Berlin (nachfolgend „Webcrow“), und seinen Kunden über Leistungen rund um Websites, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google-Ads-Betreuung, Betreuung und Wartung sowie Schulungen.
(2) Webcrow schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vereinen, Schulen und anderen Organisationen, die den Vertrag nicht als Verbraucher schließen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt Webcrow keine Verträge. Webcrow kann vor Vertragsschluss den Namen und die Anschrift der Organisation erfragen, für die der Auftrag erteilt wird.
(3) Diese AGB gelten, wenn Webcrow im Angebot auf sie hinweist. Maßgeblich ist die Fassung, die dem Angebot beigefügt oder darin verlinkt ist.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Webcrow ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Webcrow in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zuerst die individuelle Vereinbarung, dann das Angebot mit Leistungsbeschreibung, dann diese AGB.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Form
(1) Webcrow erstellt Angebote in Textform, in der Regel als E-Mail oder PDF. Webcrow ist an ein Angebot 30 Kalendertage ab seinem Datum gebunden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Eine Unterschrift, ein Stempel oder ein Versand per Post sind nicht erforderlich. Nimmt der Kunde verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung von Webcrow in Textform zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden. Das dient dem Nachweis und ist keine Voraussetzung für ihre Wirksamkeit. Mündliche Absprachen bestätigt Webcrow in Textform.
(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder später in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Hängt die Einhaltung eines Termins von einer Mitwirkung des Kunden ab (§ 8), verschiebt er sich um die Zeit, die der Kunde für die Mitwirkung länger braucht als vereinbart, zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeit.
§ 3 Leistungsarten
(1) Die Erstellung einer Website und abgegrenzte Umbauten, die im Angebot als Projekt beschrieben sind, sind Werkleistungen. Webcrow schuldet das im Angebot beschriebene Ergebnis. Es gelten die §§ 631 ff. BGB und § 4 dieser AGB.
(2) Betreuung und Wartung, SEO, Google-Ads-Betreuung, Beratung und Schulungen sind Dienstleistungen. Webcrow schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, aber keinen bestimmten Erfolg. Webcrow sagt insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Klicks oder Anfragen und keinen bestimmten Umsatz zu. Es gelten die §§ 611 ff. BGB und die §§ 5 bis 7 dieser AGB.
(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet Webcrow nur nach gesonderter Vereinbarung.
§ 4 Website-Erstellung (Werkleistung)
(1) Ablauf: Webcrow klärt mit dem Kunden Bestand und Ziel, legt einen Entwurf für Aufbau und Gestaltung vor, setzt die freigegebenen Seiten auf einer Testadresse um und stellt die Website nach der Abnahme auf Wunsch des Kunden online. Zum Leistungsumfang gehört eine Einweisung in die Pflege der Inhalte, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturrunden zum Gestaltungsentwurf enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Weitere Änderungswünsche und Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, vergütet der Kunde nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz. Webcrow nennt vor der Umsetzung den voraussichtlichen Aufwand in Textform. Die Beseitigung von Mängeln ist kein Änderungswunsch.
(3) Innerhalb der vereinbarten Vorgaben und des freigegebenen Entwurfs hat Webcrow gestalterischen Spielraum. Wünscht der Kunde nach Freigabe des Entwurfs eine andere Gestaltung, ist das ein Änderungswunsch nach Absatz 2.
(4) Nach Fertigstellung teilt Webcrow dem Kunden in Textform mit, dass die Website zur Abnahme bereitsteht, und setzt ihm eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens zehn Werktagen. Der Kunde nimmt die Website ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern.
(5) Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Webcrow weist den Kunden in der Mitteilung nach Absatz 4 auf diese Folge hin.
(6) Sind im Angebot selbstständig nutzbare Teile vereinbart, zum Beispiel einzelne Projektabschnitte, können diese Teile getrennt abgenommen werden.
(7) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB.
§ 5 Betreuung und Wartung (Dienstleistung)
(1) Die Leistungen der Betreuung, zum Beispiel Aktualisierungen, Sicherungen, Erreichbarkeitsprüfung und Bericht, ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets. Inhaltsänderungen rechnet Webcrow nach Aufwand ab, soweit das Paket kein Kontingent dafür enthält.
(2) Webcrow bearbeitet Anfragen und Störungen in der Regel am selben Werktag. Eine feste Reaktionszeit gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als zugesicherte Reaktionszeit vereinbart ist.
(3) Webcrow spielt Aktualisierungen von WordPress, Theme und Erweiterungen nach fachlicher Prüfung ein. Führt eine Aktualisierung zu Fehlern, stellt Webcrow im Rahmen der Betreuung den vorherigen Stand aus der Sicherung wieder her und sucht nach der Ursache. Die Fehlerfreiheit fremder Software schuldet Webcrow nicht (§ 11).
(4) Der Kunde stellt die nötigen Zugänge zu WordPress und, soweit erforderlich, zum Hosting bereit. Die Zugänge und Konten bleiben beim Kunden. Webcrow nutzt sie nur für die vereinbarten Leistungen.
(5) Wächst die Website über die Schwellen des gewählten Pakets hinaus, zum Beispiel bei der Zahl der Erweiterungen oder Beiträge, teilt Webcrow dies dem Kunden in Textform mit und bietet das passende Paket an. Der Preis ändert sich nur, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann jede Partei den Vertrag nach Absatz 6 kündigen.
(6) Bei monatlicher Zahlung läuft der Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres in Textform kündigen.
(7) Bei jährlicher Vorauszahlung hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Beginn. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit in Textform kündigen; vorher ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Zahlung zum im Angebot genannten Monatspreis weiter und ist nach Absatz 6 kündbar, sofern die Parteien nicht erneut eine Jahreszahlung vereinbaren.
(8) Zum Vertragsende gibt Webcrow alle vom Kunden erhaltenen Zugänge zurück oder entfernt eigene Benutzerkonten. Auf Wunsch übergibt Webcrow eine Übersicht der Einrichtung und die letzte Sicherung. Eigene Kopien von Sicherungen löscht Webcrow 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
(9) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(10) Ist der Kunde weder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, etwa ein Verein ohne unternehmerische Tätigkeit, gilt abweichend: Er kann zum Ende einer Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
§ 6 SEO und Google-Ads-Betreuung (Dienstleistung)
(1) Webcrow erbringt SEO und Google-Ads-Betreuung nach dem im Angebot beschriebenen Umfang. Suchmaschinen und Werbeplattformen entscheiden eigenständig über Platzierung, Anzeigenausspielung und Preise. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet (§ 3 Absatz 2).
(2) SEO rechnet Webcrow nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz ab, sofern das Angebot keinen Festpreis oder kein monatliches Stundenbudget vorsieht. Webcrow weist die Stunden in einer Aufstellung zur Rechnung nach. Ein vereinbartes Stundenbudget überschreitet Webcrow nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.
(3) Die Google-Ads-Betreuung wird als monatliche Pauschale abgerechnet. Das Werbebudget ist darin nicht enthalten. Der Kunde zahlt es direkt an Google. Das Anzeigenkonto läuft auf den Namen des Kunden und bleibt bei ihm. Der Kunde legt das Budget fest. Webcrow arbeitet innerhalb dieses Budgets und setzt wesentliche Änderungen an Kampagnen erst nach Abstimmung mit dem Kunden um.
(4) Der Kunde ist Werbender. Er ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben zu Leistungen, Preisen und Konditionen richtig sind und dass er die beworbenen Leistungen anbieten darf. Webcrow weist den Kunden auf erkennbare Bedenken gegen Anzeigeninhalte hin. Sperren oder Einschränkungen durch Google, die Webcrow nicht verschuldet hat, gehen nicht zulasten von Webcrow.
(5) Die Google-Ads-Betreuung hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab dem vereinbarten Beginn, weil die Einrichtung von Konto, Kampagnen und Conversion-Messung in den ersten Monaten den größten Aufwand verursacht. Jede Partei kann sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit in Textform kündigen. Wird sie nicht gekündigt, läuft sie auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar. Laufende SEO-Aufträge nach Aufwand kann jede Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Bereits erbrachte Stunden werden abgerechnet. § 5 Absatz 10 gilt entsprechend.
(6) Richtet Webcrow auf der Website des Kunden Messungen oder Conversion-Tracking ein, bleibt der Kunde für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich. Das betrifft insbesondere Einwilligungen und Datenschutzerklärung. Webcrow unterstützt technisch, erbringt aber keine Rechtsberatung.
§ 7 Schulungen (Dienstleistung)
(1) Inhalt, Form (einzeln oder in der Gruppe, vor Ort oder aus der Ferne), Dauer und Termin ergeben sich aus dem Angebot. Bei Schulungen vor Ort stellt der Kunde Raum, Internetzugang und die nötige Technik. Fahrtkosten außerhalb Berlins berechnet Webcrow nach Angebot.
(2) Der Kunde kann einen Schulungstermin in Textform absagen oder verlegen. Bei einer Absage bis sieben Kalendertage vor dem Termin entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage berechnet Webcrow 50 Prozent des vereinbarten Schulungspreises, bei einer Absage am Vortag oder am Schulungstag oder bei Nichterscheinen 80 Prozent. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Webcrow kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist. Der Kunde kann statt einer Absage andere Teilnehmer benennen.
(3) Kann Webcrow einen Termin nicht wahrnehmen, zum Beispiel wegen Krankheit, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstattet Webcrow bereits gezahlte Vergütung für die ausgefallene Schulung. Weitere Ansprüche des Kunden richten sich nach § 16.
(4) An Schulungsunterlagen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung für interne Zwecke seiner Organisation.
§ 8 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Webcrow bei der Leistungserbringung. Er wird insbesondere
- die vereinbarten Inhalte wie Texte, Bilder, Logos und Angaben zu seinen Leistungen rechtzeitig und in digital verwendbarer Form liefern,
- die nötigen Zugänge bereitstellen,
- eine Ansprechperson benennen, die Entscheidungen treffen kann,
- Entwürfe und Zwischenstände innerhalb der vereinbarten Fristen, sonst innerhalb angemessener Frist prüfen und Rückmeldung geben,
- die rechtlich vorgeschriebenen Texte seiner Website, etwa Impressum, Datenschutzerklärung und eigene AGB, selbst stellen oder beauftragen.
(2) Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine nach § 2 Absatz 4. Den dadurch entstehenden Mehraufwand kann Webcrow nach Aufwand berechnen, wenn Webcrow den Kunden vorher auf die fehlende Mitwirkung hingewiesen hat. Die Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei der Website-Erstellung ist die Vergütung wie folgt fällig: 30 Prozent bei Vertragsschluss, 40 Prozent nach Freigabe des Gestaltungsentwurfs, 30 Prozent nach Abnahme. Bei Aufträgen mit einem Gesamtpreis bis 1.000 Euro netto sind 50 Prozent bei Vertragsschluss und der Rest nach Abnahme fällig. Eine abweichende Zahlungsvereinbarung im Angebot geht vor.
(3) Monatliche Pauschalen für Betreuung und Google-Ads-Betreuung stellt Webcrow jeweils zu Beginn des Kalendermonats in Rechnung. Eine vereinbarte Jahreszahlung ist zu Beginn der Jahreslaufzeit fällig. Für angefangene erste Monate berechnet Webcrow den anteiligen Betrag.
(4) Leistungen nach Aufwand rechnet Webcrow monatlich nachträglich mit einer Aufstellung der Tätigkeiten ab. Der Abrechnungstakt beträgt 15 Minuten.
(5) Schulungen werden nach Durchführung abgerechnet, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
(6) Rechnungen versendet Webcrow per E-Mail. Sie sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Rechte des Kunden wegen Mängeln aus demselben Vertrag, einschließlich eines Zurückbehaltungsrechts, bleiben unberührt.
(8) Ist der Kunde bei laufenden Dienstleistungen mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, kann Webcrow nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen die Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) An den Arbeitsergebnissen, die Webcrow individuell für den Kunden erstellt, insbesondere Gestaltung, von Webcrow verfasste Texte und individuell programmierte Bestandteile, räumt Webcrow dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, sie für die im Auftrag genannte Website zu nutzen. Umfasst ist, die Arbeitsergebnisse für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung dieser Website zu vervielfältigen, online öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten zu lassen. Umfasst sind auch Vorschaubilder und Auszüge, mit denen der Kunde online auf seine Website hinweist, etwa in sozialen Netzwerken, Verzeichniseinträgen und Online-Anzeigen.
(1a) Arbeitsergebnisse, die ganz oder teilweise mit KI-Werkzeugen entstehen, sind urheberrechtlich nur geschützt, soweit sie auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruhen. Webcrow räumt die Rechte nach Abs. 1 und 2 an ihnen ein, soweit solche Rechte bestehen. Im Übrigen überträgt Webcrow dem Kunden alle Befugnisse, die Webcrow nach den Bedingungen des KI-Anbieters an den Ergebnissen zustehen, und macht selbst keine Rechte an ihnen geltend. Ein Schutz gegen die Nachahmung durch Dritte besteht für nicht geschützte Bestandteile nicht.
(2) Jede andere Nutzung ist nicht eingeräumt, insbesondere in Druckerzeugnissen wie Prospekten, Flyern, Plakaten und Büchern, auf Werbeartikeln und Fahrzeugen, auf anderen Websites oder in Apps sowie als Grundlage eines Erscheinungsbilds außerhalb der Website. Eine solche Nutzung vereinbaren die Parteien gesondert in Textform. Sie wird gesondert nach Angebot vergütet. Ausgenommen sind Logos, die Webcrow im Rahmen des Auftrags für den Kunden gestaltet: Sie darf der Kunde ohne gesonderte Vereinbarung und Vergütung für seine gesamte Außendarstellung nutzen, auch in Druckerzeugnissen und auf Werbeartikeln.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse zur Prüfung und, soweit die Website bereits veröffentlicht ist, für ihren Betrieb nutzen.
(4) Allgemeine Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge und Kenntnisse, die Webcrow unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder in anderen Projekten verwendet, bleiben bei Webcrow. An ihnen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, soweit sie Teil seiner Website sind.
(5) Für fremde Software, Schriften, Bilder und andere Inhalte Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters (§ 11). Webcrow führt die eingesetzten Bestandteile in der Übergabeübersicht auf.
(6) Der Kunde erhält zur Übergabe die Administratorzugänge und auf Wunsch eine vollständige Sicherung der Website.
§ 11 Fremde Software, Erweiterungen und Lizenzen
(1) Websites von Webcrow beruhen auf WordPress und auf Themes und Erweiterungen von Drittanbietern. Webcrow schuldet deren sorgfältige Auswahl und fachgerechte Einrichtung. Für Fehler und Sicherheitslücken in fremder Software ist Webcrow nur verantwortlich, soweit Webcrow sie selbst verursacht hat oder sie im Rahmen einer übernommenen Pflicht, insbesondere der Betreuung nach § 5, hätte erkennen und beheben müssen.
(2) Setzt Webcrow kostenpflichtige Erweiterungen mit einer eigenen Lizenz von Webcrow ein, ist deren Nutzung mit der Vergütung abgegolten; der Bezug von Aktualisierungen über die Lizenz von Webcrow besteht nur während eines laufenden Betreuungsvertrags. Endet dieser, informiert Webcrow den Kunden, welche Erweiterungen er selbst lizenzieren muss, um weiter Aktualisierungen zu erhalten. Kosten für eigene Lizenzen des Kunden trägt der Kunde.
(3) Besteht nach der Abnahme kein Betreuungsvertrag, ist der Kunde selbst für Aktualisierungen, Sicherungen und die Sicherheit seiner Website verantwortlich.
§ 11a Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Webcrow setzt bei der Leistungserbringung KI-Werkzeuge ein, insbesondere Sprachmodelle für Texte, Programmcode, Analysen und Auswertungen. Anbieter, die dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, nennt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 18 Abs. 2). Andere eingesetzte Anbieter nennt Webcrow auf Anfrage.
(2) Webcrow prüft Arbeitsergebnisse, die mit KI-Werkzeugen entstehen, vor der Übergabe fachlich. Webcrow ist für sie in gleicher Weise verantwortlich wie für andere Arbeitsergebnisse. Die Regelungen zu Mängeln (§ 14) und Haftung (§ 16) gelten unverändert.
(3) Webcrow nutzt nur KI-Dienste, deren Anbieter vertraglich zusagen, Inhalte von Webcrow und seinen Kunden nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden. Zugangsdaten gibt Webcrow nicht in KI-Dienste ein.
(4) Der Kunde kann in Textform verlangen, dass Webcrow für seine Aufträge oder für einzelne Inhalte keine KI-Werkzeuge einsetzt. Entsteht dadurch Mehraufwand, vereinbaren die Parteien dessen Vergütung vor Beginn der betroffenen Arbeiten in Textform.
(5) Erzeugt Webcrow mit KI-Werkzeugen Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen können, kennzeichnet Webcrow sie bei der Übergabe als KI-erzeugt. Die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verantwortet der Kunde, soweit er die Inhalte veröffentlicht. Webcrow liefert dafür einen Formulierungsvorschlag.
§ 12 Hosting, Domain und andere Drittanbieter
(1) Hosting, Domain, E-Mail-Postfächer und andere Leistungen Dritter gehören nur dann zu den Leistungen von Webcrow, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt. Verträge darüber schließt der Kunde in der Regel direkt und im eigenen Namen mit dem jeweiligen Anbieter.
(2) Richtet Webcrow solche Dienste im Auftrag des Kunden ein, geschieht das im Namen und auf Rechnung des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Für Ausfälle und Leistungen von Drittanbietern ist Webcrow nicht verantwortlich, soweit Webcrow sie nicht verschuldet hat.
§ 13 Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er liefert oder freigibt. Er stellt sicher, dass er die nötigen Rechte an gelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen Materialien besitzt und dass die Inhalte rechtmäßig sind.
(2) Werden Ansprüche Dritter gegen Webcrow geltend gemacht, weil vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte Rechte Dritter verletzen, stellt der Kunde Webcrow davon frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Webcrow informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an.
(3) Für Bilder, Schriften und andere Inhalte, die Webcrow selbst beschafft, sorgt Webcrow für die nötigen Lizenzen und nennt sie in der Übergabeübersicht.
§ 14 Mängel bei Werkleistungen
(1) Für Mängel an Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
(2) Der Kunde teilt Mängel in Textform mit und beschreibt sie so, dass Webcrow sie nachvollziehen kann, möglichst mit Seite, Gerät, Browser und Beschreibung des Fehlers.
(3) Webcrow leistet zunächst Nacherfüllung und kann dabei zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 16.
(4) Kein Mangel sind insbesondere Abweichungen in der Darstellung auf Geräten und Browsern außerhalb der im Angebot vereinbarten Zielumgebung sowie Fehler, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter oder auf Aktualisierungen fremder Software nach der Abnahme beruhen, sofern Webcrow diese nicht im Rahmen eines Betreuungsvertrags eingespielt hat.
§ 15 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an Werkleistungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit Webcrow eine Garantie übernommen hat. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 16 Haftung
(1) Webcrow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Webcrow nur für den vertragstypischen Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die Herstellung der vereinbarten Website, die Durchführung der vereinbarten Sicherungen und Aktualisierungen im Rahmen eines Betreuungsvertrags und der sorgfältige Umgang mit Zugangsdaten des Kunden.
(3) Im Übrigen haftet Webcrow bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(4) Gehört die Datensicherung nicht zu den vertraglichen Pflichten von Webcrow, haftet Webcrow bei leichter Fahrlässigkeit für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen gesichert hätte. Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Webcrow.
§ 17 Referenznennung
(1) Webcrow darf nach Veröffentlichung der Website den Namen und das Logo des Kunden sowie Bildschirmfotos der öffentlich zugänglichen Website als Referenz auf der eigenen Website und in eigenen Präsentationen zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Webcrow entfernt die Referenz dann in angemessener Frist von der eigenen Website.
(2) Personenbezogene Daten von Ansprechpersonen des Kunden veröffentlicht Webcrow nicht.
(3) Einen Hinweis auf Webcrow im Fußbereich der Website des Kunden setzt Webcrow nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln Zugangsdaten und vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags.
(2) Erhält Webcrow bei der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Kunde verantwortlich ist, etwa Formulareingaben, Benutzerkonten oder Bestellungen auf der Website des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Tätigkeiten einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Webcrow stellt dafür einen Entwurf bereit. Dieser nennt auch die Unterauftragsverarbeiter von Webcrow.
(3) Der Kunde bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf seiner Website verantwortlich. Webcrow erbringt keine Rechtsberatung.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Webcrow kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bestehende Verträge gelten geänderte AGB nur, wenn der Kunde der Änderung in Textform zustimmt.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
